Allgemeine Geschäftsbedingungen – Raumnutzung

Stand 01/2023

Der Nutzungsvertrag ergibt sich aus einem Formalen Angebot, das zuvor von beiden Parteien (hier: Nutzer/In und Vermieter) gemeinsam bestätigt wurde.

Laufzeit und Kündigung

(A) Die langfristige Buchung ist eine unbefristete Anmietung und hat eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das zuvor bestätigte Angebot enthält daher keine zeitliche Befristung der Buchung und muss ordentlich gekündigt werden. Pausierungen sind nicht vorgesehen.

(B) Für veranstaltungsbezogene Buchungen (einmalige Termine oder Terminreihen) gilt eine gestaffelte Kündigungsfrist, sofern sie vor Veranstaltungsbeginn gekündigt wird: Wenn eine Raumbuchung bis zu vier Wochen vor geplantem Termin storniert wird, fallen 30 EUR Bearbeitungsgebühr an. Zwischen vier und zwei Wochen vor Termin fällt die Hälfte der Miete an, ab 14 Tagen vor dem Termin ist der volle Mietbetrag fällig. Zudem enthält das Angebot einen fest definierten Start- und Endtermin für die Buchung.

Wenn eine Partei ihren Pflichten aus dem Buchungsvertrag nicht nachkommt, kann das Mietverhältnis von der anderen Partei mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Kommt der/die UntermieterIn ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder ist er/sie mit den Mietzahlungen mehr als vier Wochen im Rückstand besteht für die Vermieterin die Möglichkeit, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

Schlüssel und Zugang

Dem/Der UntermieterIn wird ein digitaler Schlüssel ausgehändigt, der für die jeweilige Studiotür Zugang ermöglicht. Innerhalb der Räumlichkeiten befinden sich Transponderschlüssel für die Umkleiden. Bei Verlust des Transponders trägt der/die UntermieterIn die Kosten für den Austausch des Transponders i.H.v. 10 EUR. Es können bis zu drei Digitale Schlüssel (App) vergeben werden, jeder weitere Schlüssel wird mit pauschal 10,- EUR berechnet. Zudem ist für jede/n SchlüsselinhaberIn ein Identifikationsnachweis zu erbringen.

Zu bestimmten Zeiten im Jahr sind die Räumlichkeiten nicht zugänglich. Dies sind z.B. zwischen Weihnachten und Neujahr bzw. eine 14-tägige Pause im Sommer zu Zwecken von Reinigung- und Instandhaltung. Termine werden mit mindestens einem Monat Vorlauf bekanntgegeben.

Haftung

studiojogando wird von der Nutzerin von Haftungsansprüchen aller Art freigestellt. Die Nutzerin haftet für Schäden, die im Raum durch ihre Nutzung entstehen. Die Nutzerin haftet für Schäden an der Ausstattung des Raums, die durch deren Nutzung oder durch die Nutzung deren KursteilnehmerInnen entstehen, ebenso wie für Schäden durch Diebstahl (z.B der Ausstattungsgegenstände). Ebenso haftet die Nutzerin für die Wiederherstellung von Ordnung (siehe Haus- und Raumordnung).

Vertretung

Die Nutzerin kann bei Verhinderung/Abwesenheit jemanden benennen, der an ihrer Statt den Kurs zur vereinbarten Zeit leitet. Dies möge der Vermieterin mitgeteilt werden. Eine Untervermietung der angemieteten Räume ist nicht möglich. Je Kurstag ist es möglich einen zusätzlichen digitalen Key für eine Vertretungsperson zu erhalten, jeder weitere Key wird mit monatlich 10,- EUR in Rechnung gestellt.

Haus- und Raumordnung

Die anliegende Hausordnung ist Bestandteil des aus dem bestätigten Angebots ergebenden Vertrags. Die Nutzerin ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten und für deren Einhaltung durch die Kursteilnehmer/innen  Sorge zu tragen (siehe gesonderte Haus- und Raumordnung).